Allgemeine Nutzungsbedingungen auf dem Spielplatz

Allgemeine Nutzungsbedingungen auf dem Spielplatz

Der Spielplatz

  1. Der Spielplatz ist für Kinder von 3 bis 12 Jahren gedacht.
  2. Kinder unter 12 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
  3. Auf dem Platz ist das Radfahren und Fußballspielen verboten.
  4. Halten Sie den Spielplatz sauber.
  5. Konsum von Tabakwaren und Alkohol sind auf und um den Spielplatz strengstens verboten.
  6. Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die durch Kinder verursacht werden.

Der Sportplatz

  1. Der Sportplatz ist ein ausgewiesenes Areal in der Ferienanlage.
  2. Das Klettern auf Netzen ist verboten.
  3. Der Platz ist der exklusive Ort, um in der Ferienanlage mit dem Ball zu spielen.
  4. Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die durch Kinder verursacht werden.

SCHWIMMBAD

Lesen Sie vor dem Betreten des Pools die Vorschriften und die Gebrauchsanweisung

  1. Die Bestimmungen gelten für alle Benutzer und dienen der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Benutzer bei der Einreise die Bestimmungen der Vorschriften und aller anderen Bestimmungen zur Gewährleistung der Sicherheit in den Räumlichkeiten akzeptiert.
  2. Der Pool ist ab 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr bei günstigen Wetterbedingungen verfügbar.
  3. Der Pool hat keinen Rettungsschwimmer!
  4. Der Zugang zum Poolbereich ist während des Aufenthalts nur für Gäste der Ferienanlage mit dem Zugangschip möglich.
  5. Körperhygiene ist eine Selbstverständlichkeit. Bitte waschen Sie Ihre Füße vor dem Gebrauch des Pools gründlich in dem dafür vorgesehenen Bereich. Vor Benutzung des Pools bitte die Dusche in dem Ferienhaus nutzen.
  6. Jeder Benutzer ist verpflichtet, die Mitarbeiter der Einrichtung unverzüglich über alle Situationen zu informieren, die eine echte Bedrohung für die Benutzer darstellen.
  7. Benutzer müssen das Freizeitangebot der Einrichtung unter Berücksichtigung des Zustands der und aller anderen Gärten, die sich auf dem Areal befinden. Benutzer haften für Schäden, die durch unangemessene Verwendung des Pools und der Geräte in seinem Bereich oder durch unangemessenes Verhalten bei der Verwendung der Geräte im Pool verursacht werden. Eltern und Erziehungsberechtigte tragen die volle Verantwortung für ihre Kinder und die von ihnen verursachten Schäden.
  8. Alle Benutzer innerhalb des Schwimmbadkomplexes sind verpflichtet, die Anweisungen des Personals der Ferienanlage Folge zu leisten.
  9. Der Mitarbeiter der Ferienanlage ist berechtigt, Benutzern, die gegen die Bestimmungen der Vorschriften verstoßen, die Nutzung des Pools zu verweigern. Die Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen kann als Ruhestörung angesehen werden und berechtigt die Mitarbeiter der Ferienanlage, die Polizei und / oder den Sicherheitsdienst anzurufen.
  10. Der Mitarbeiter der Ferienanlage kann die Nutzung des Schwimmbades ganz oder teilweise einschränken, wenn eine dringende Notwendigkeit besteht, z. B. wenn die zulässige Anzahl von Benutzern überschritten wird, wenn ein dringender Bedarf besteht oder eine unvorhergesehene Situation besteht, insbesondere für die Gesundheit und Sicherheit der Benutzer.
  11. Eine Person, die absichtlich oder unfreiwillig einen Pool verschmutzt hat, trägt die Kosten für den Austausch des Poolwassers. Für Kinder ist der Betreuer des Kindes verantwortlich.
  12. Bei organisierten Gruppen ist der Gruppenleiter für die Auswirkungen des Verhaltens der Teilnehmer verantwortlich.
  13. Kinder unter 3 Jahren dürfen den Pool nur in speziellen Windelhosen benutzen.
  14. Personen unter 18 Jahren dürfen den Pool nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.
  15. In der Schwimmbadanlage ist verboten:

    der Konsum von Alkohol, Rauschmittel, Tabakwaren auch E-Zigaretten.

    Das mit bringen von Scharfen und Gefährliche Elementen, insbesondere Glasverpackungen/Glasbehältern.

    Konsum von Speisen und Getränke.

    Spucken, kauen von Kaugummi 

    Spiele mit der Verwendung des Balls außerhalb der festgelegten oder festgelegten Orte,

    Beschädigung, Zerstörung und Verschmutzung von Geräten und Markierungen, die einen direkten    Einfluss auf die Sicherheit haben.

    Das Laufen, ins Wasser springen und andere Benutzer ins Wasser schubsen sowie jedes andere Verhalten, das die Sicherheit gefährdet.

    Aufenthalt von Personen, deren Zustand auf den Konsum von Alkohol oder Rauschmittel hinweist, die die Beurteilung der Situation einschränken oder beeinträchtigen.

    Initiierter falscher Alarm versuche.

    Andere Benutzer daran hindern oder stören, den Pool normal zu nutzen.

    Kleine Kinder unbeaufsichtigt lassen.

  16. Schwangeren und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollten den Pool und seine Einrichtungen mit äußerster Vorsicht benutzen. Die Betreiber, Mitarbeiter und Eigentümer der Ferienanlage sind nicht verantwortlich für die Folgen der Nutzung dieser Pools durch diese Personen.

  17. Der Pool kann nicht von Personen genutzt werden, die,

    unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen.

    sind bei schlechter Gesundheit, was eine Bedrohung für sie oder andere darstellen kann, sie haben Erkrankungen der oberen Atemwege oder Atembeschwerden.

    nicht geheilte Wunden oder Ansteckende Krankheiten und Hautkrankheiten haben.

    an Epilepsie oder Infektionskrankheiten leiden.

    allergisch gegen Desinfektionsmittel sind.

    an Krankheiten leiden, die mit Herz-Kreislauf-Versagen zusammenhängen.

    gesundheitliche Probleme mit dem Verdauungstrakt haben.

  18. Die Mitarbeiter der Ferienanlage entscheiden unter Berücksichtigung der Anzahl der Benutzer über die Möglichkeit, Bälle, Schwimmhilfen, Flossen, Schläuche, Schutzbrillen usw. aller Art im Pool zu verwenden.

  19. Die Wassertiefe beträgt durchgehend 1,20 Meter. Daher ist die Nutzung des Schwimmbades nur Personen erlaubt, die schwimmen können.

  20. Die Nutzung des Schwimmbades ist nur in Badekleidung erlaubt.
  21. In streitigen Angelegenheiten gelten die Bestimmungen der Ferienanlage Kolorowe Domki.